Unternehmensnachfolge & Erbrecht

Bei der Beratung im Rahmen einer Unternehmensnachfolge und dem Erbrecht beraten wir insbesondere zu den Schnittstellen zwischen Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht.

  • Zunächst sollte nach unserer langjährigen Erfahrung im Rahmen der Beratung von Unternehmen und Unternehmer/innen durch die Errichtung entsprechender Vorsorgevollmachten die Handlungsfähigkeit Ihres Unternehmens im Falle eines Todes- bzw. Unglücksfalles sichergestellt sein.
  • Gern beraten wir Sie hinsichtlich der für Sie passenden „Nachfolgeplanung“ (Testament, Erbvertrag, Vermächtnis) und beraten Sie insbesondere zu den gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Auswirkungen der verschiedenen Modelle.
  • Unsere Beratungskompetenz erstreckt sich auch auf die Änderung des Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetzes bezüglich der Begünstigung unternehmensgebundenen Vermögens und Ihre Möglichkeiten zur optimierten Nutzung dieser Begünstigungen.
  • Darüber hinaus stehen wir Ihnen auch bei allen Fragen der Übertragung von Vermögens zu Lebzeiten beratend zur Seite, welche insbesondere zum Zwecke der Ausschöpfung der Steuerfreibeträge zweckmäßig sein kann.
  • Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei allen sonstigen erbrechtlichen Fallgestaltungen (Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Erbe/in, Vermächtnisnehmen, Pflichtteilsberechtige/r usw.) zur Verfügung.