Steuerrecht

Im Steuerrecht sind wir im anwaltlichen Bereich wie folgt tätig:

  • In enger Abstimmung mit den Steuerberater/innen und Wirtschaftsprüfern aus unserem Hause beraten wir Sie insbesondere im Bereich der Schnittstellen zwischen dem Gesellschafts- und Steuerrecht (z.B. steuerliche Implikationen der Rechtsformwahl, Bilanzierungspflicht, steuer- bzw. erbschaftssteuerlich optimierte Übertragung von Gesellschaftsanteilen usw.).
  • Daneben vertreten wir Ihre steuerrechtlichen Interessen auch gegenüber dem Finanzamt sowie im finanzgerichtlichen Verfahren.
  • Mit mehreren Fachanwälten im Steuerrecht vertreten wir Sie außerdem in steuerstrafrechtlichen Verfahren (Selbstanzeige, Vertretung gegenüber dem Finanzamt bzw. den Gerichten).