Gesellschaftsrecht

Im Gesellschaftsrecht beraten wir Sie insbesondere zu den folgenden Themen:

  • Bei der Gründung Ihres Unternehmens beraten wir Sie in Bezug auf die für Sie passende Gesellschaftsform, insbesondere hinsichtlich der hiermit verbundenen Haftung sowie der steuerlichen Auswirkungen.
  • Gerne gestalten wir Ihren Gesellschaftsvertrag nach Ihren individuellen Anforderungen und Bedürfnissen (insbesondere der GmbH bzw. GmbH & Co KG, GbR, KG, OHG, AG), oder erstellen Ihnen eine Geschäftsordnung zur Regelung der Pflichten der Geschäftsführung.
  • Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschaftsversammlungen, indem wir die Ladung zu der Versammlung in enger Abstimmung mit Ihnen frist- und formgerecht vorbereiten, Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als Mehrheits- oder auch Minderheitsgesellschafter unterstützen, die Versammlungsleitung übernehmen usw.
  • Eine unserer Kernkompetenzen ist die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Rahmen von Gesellschafterstreitigkeiten. Insoweit unterstütze wir Sie sowohl als Berater bei der Durchführung streitiger Gesellschafterversammlungen, der Verhandlungsführung im Rahmen der Durchsetzung Ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen, als auch bei der erfolgreichen Führung von Anfechtungsprozessen gegen Gesellschafterbeschlüsse.
  • Weiterhin sind wir in besonderem Maße darauf spezialisiert, Sie beim Kauf oder Verkauf Ihres Unternehmens/Geschäftsanteils zu beraten. Hierbei erstreckt sich unsere Beratungskompetenz von der Unterstützung bei der Verhandlungsführung, dem Erstellen und Verhandeln der maßgebliche vertraglichen Dokumente (von der Absichtserklärung (LOI), Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA), über die Durchführung der Due Dilligence (legal und tax gemeinsam mit den Wirtschaftsprüfern in unserem Hause) bis zur Erstellung bzw. Verhandlung der finalen Vertragsentwürfe.
  • Auch beraten wir Sie zu Fragen Ihrer Geschäftsführerhaftung bzw. setzen Haftungsansprüche Ihres Unternehmens gegen Geschäftsführer durch.
  • Mit vollem Einsatz und der entsprechenden Expertise führen wir auch Ihren Prozess sowohl vor staatlichen Gerichten als auch Schiedsgerichten in allen gesellschaftsrechtlichen bzw. handelsrechtlichen Streitigkeiten.
  • Umfassend beraten wir Sie auch zu allen Fragen des Umwandlungsrechts (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel) und zu allen Themen einer Umstrukturierung (Einbringungsvorgänge, Anwachsungsvorgänge usw.).