- Gern
gestalten wir Ihre Vertragsbeziehungen
zu Ihren Handelspartnern (Rahmenverträge; Leasing, Factoring; Franchising usw.)
und unterstützen Sie bei der Verhandlung entsprechender Verträge.
- Wir
prüfen und überarbeiten Ihre allgemeinen
Geschäftsbedingungen und passen diese Ihren individuellen Anforderungen
unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung an.
- Mit
Nachdruck vertreten wir – sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich – Ihre
rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen in allen handelsrechtlichen Streitigkeiten (Streitigkeiten zwischen
Kaufleuten) unter Berücksichtigung der handelsrechtlichen Besonderheiten (wie
z.B. Rügeobliegenheit, Einbeziehung von AGB, kaufmännisches
Bestätigungsschreiben usw.).
- Außerdem
verteidigen wir Sie und Ihr Unternehmen erfolgreich gegen Ausgleichsansprüche
Ihrer (ehemaligen) Handelsvertreter
bzw. setzen Ihre Ansprüche als Handelsvertreter durch (Auskunft, Provision
usw.).
- Überdies
stehen wir Ihnen auch in Fragen des UN-Kaufrechts
bzw. des Kollisionsrechts (IPR)
beratend und gestaltend zur Seite.