Handelsrecht

  • Gern gestalten wir Ihre Vertragsbeziehungen zu Ihren Handelspartnern (Rahmenverträge; Leasing, Factoring; Franchising usw.) und unterstützen Sie bei der Verhandlung entsprechender Verträge.
  • Wir prüfen und überarbeiten Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen und passen diese Ihren individuellen Anforderungen unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung an.
  • Mit Nachdruck vertreten wir – sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich – Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen in allen handelsrechtlichen Streitigkeiten (Streitigkeiten zwischen Kaufleuten) unter Berücksichtigung der handelsrechtlichen Besonderheiten (wie z.B. Rügeobliegenheit, Einbeziehung von AGB, kaufmännisches Bestätigungsschreiben usw.).
  • Außerdem verteidigen wir Sie und Ihr Unternehmen erfolgreich gegen Ausgleichsansprüche Ihrer (ehemaligen) Handelsvertreter bzw. setzen Ihre Ansprüche als Handelsvertreter durch (Auskunft, Provision usw.).
  • Überdies stehen wir Ihnen auch in Fragen des UN-Kaufrechts bzw. des Kollisionsrechts (IPR) beratend und gestaltend zur Seite.